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Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Energieberatung, iSFP und Förderung wissen müssen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden zu Energieberatung, dem individuellen Sanierungsfahrplan, Förderung und Heizungstechnik.
Der iSFP selbst wird vom Staat mit bis zu 50% der Kosten bezuschusst. Der entscheidende Vorteil liegt aber im iSFP-Bonus: Wenn Sie eine Einzelmaßnahme (z.B. Dämmung, Fenstertausch) umsetzen, erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte. Bei einer neuen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse) können Sie in Kombination mit dem iSFP-Bonus und dem Einkommensbonus bis zu 70% der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
Ja, unbedingt. Erstens erhalten Sie für die Erstellung des iSFP selbst eine hohe Förderung. Zweitens qualifiziert Sie der iSFP für den 5%-igen Bonus auf die Einzelmaßnahme. Drittens gibt Ihnen der iSFP eine neutrale Wirtschaftlichkeitsberechnung an die Hand, um sicherzustellen, dass die geplante Maßnahme (z.B. Fenstertausch) auch wirklich die beste Investition für Ihr Haus ist.
Die Kosten variieren je nach Größe und Komplexität der Immobilie. Ein großer Teil der Kosten wird jedoch durch die Bundesförderung (BAFA) abgedeckt. Aktuell werden bis zu 50% der Beratungskosten (maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser) direkt vom Staat übernommen. Ihr Eigenanteil ist somit gering, während der Nutzen durch die gesicherten Förderungen und die Einsparungen immens ist.
Der Heizungs-Check ist eine detaillierte Überprüfung Ihrer bestehenden Heizanlage. Er beinhaltet die Prüfung von Kessel, Pumpen, Rohrleitungen und die Effizienz des Systems. Er ist zwar nicht in jedem Fall gesetzlich verpflichtend, aber wirtschaftlich dringend empfohlen. Er identifiziert Optimierungspotenziale wie den Hydraulischen Abgleich, die sofort zu spürbaren Einsparungen führen. Er ist oft der erste Schritt zu einer geförderten Heizungserneuerung.
Der Hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper in Ihrem Haus genau die Wassermenge erhält, die er für die gewünschte Raumtemperatur benötigt. Ohne Abgleich werden Räume ungleichmäßig warm, und die Heizungspumpe muss unnötig viel arbeiten. Er führt zu Kosteneinsparungen von bis zu 15% und ist oft Voraussetzung für die Förderung einer neuen Heizungsanlage.
Ja, genau das ist der Sinn des iSFP. Er ist ein flexibler Fahrplan. Sie können die vorgeschlagenen Maßnahmen in der empfohlenen Reihenfolge und in Ihrem eigenen Tempo umsetzen. Wichtig ist nur, dass Sie die Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP durchführen, um den 5%-igen Bonus zu erhalten.
Der Energieberater ist Ihr Experte und Lotse im Förderdschungel. Er ist nicht nur für die Erstellung des iSFP qualifiziert, sondern auch für die Beantragung und den Nachweis der Fördergelder. Er sorgt dafür, dass alle Fristen und formalen Anforderungen eingehalten werden, was die Wahrscheinlichkeit einer maximalen Förderung deutlich erhöht.
Ein erster Anhaltspunkt sind kalte Wände, Zugluft oder hohe Heizkosten. Im Rahmen der Energieberatung wird eine detaillierte Gebäudeanalyse durchgeführt. Hierbei werden Schwachstellen in der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster) identifiziert und im iSFP mit konkreten Dämmempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinterlegt.
Der iSFP ist ein maßgeschneidertes Konzept für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie. Er dient als Roadmap, die Ihnen in logischen Schritten aufzeigt, wie Sie Ihr Haus effizient und sicher modernisieren. Der größte Vorteil: Er ist die Voraussetzung für den 5%-igen Förderbonus auf alle Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er sorgt für Planungssicherheit und vermeidet teure Fehlentscheidungen.
Nach dem Vor-Ort-Termin, bei dem alle relevanten Daten aufgenommen werden, dauert die Erstellung des iSFP in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Zeit wird für die detaillierte Berechnung der Wirtschaftlichkeit, die Modellierung der Sanierungsschritte und die Erstellung der Berichtsunterlagen benötigt.
Ja, teilweise bieten Kommunen und das Land zusätzliche Programme an. Wir prüfen das im Rahmen der Beratung individuell für Sie.
Dann ist eine Förderung leider ausgeschlossen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung eingereicht werden.
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